Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 18.08.2005 - V R 71/03 entschieden, dass
Umsätze aus Legasthenie-Behandlungen grundsätzlich nicht nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei sind und
Umsätze aus Legasthenie-Behandlungen, die im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII erbracht und gegenüber dem Träger für die betreffende Sozialleistung abgerechnet werden, nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG steuerfrei sind.
Durch Veröffentlichung des Urteils im BStBl 2006 II S. 143 sind die Urteilsgrundsätze über den entschiedenen Einzelfall hinaus grundsätzlich allgemein anzuwenden. Dies gilt aber nur für konkrete Fälle der Legasthenie-Therapie wie sie um Urteilssachverhalt vom BFH zu beurteilen waren.
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