OFD Münster - Verfügung vom 06.10.1995
S 2225

OFD Münster - Verfügung vom 06.10.1995 (S 2225) - DRsp Nr. 2008/80709

OFD Münster, Verfügung vom 06.10.1995 - Aktenzeichen S 2225

DRsp Nr. 2008/80709

September 1995)

§ 10 e Abs. 1 EStG

Keine Grundförderung für das Jahr der Anschaffung ohne Wohnungsbezug

Bereits mit BFH-Urteil vom 13. August 1990 (BStBl II S. 977) wurde entschieden, daß für die Inanspruchnahme der Abzugsbeträge nach § 10 e Abs. 1 und 2 EStG im Herstellungs- bzw. Anschaffungsjahr der Bezug der Wohnung durch den Stpfl. noch in diesem Jahr erforderlich ist. Andernfalls sind die Abzugsbeträge für dieses Jahr verloren (und auch nicht über § 10 e Abs. 3 EStG nachholbar).

Erwerb im Rahmen einer Zwangsversteigerung

Nach BFH-Urteil vom 23. September 1992 (BStBl. 1993 II S. 152) stellt der Erwerb einer Wohnung im Rahmen einer Zwangsversteigerung keine - schädliche - Anschaffung vom Ehegatten i. S. von § 10 e Abs. 1 Satz 8 EStG dar.

Mittelbare Grundstücksschenkung

Verpflichtet sich der Schenker im Kaufvertrag dem Verkäufer gegenüber, die AK für das zur Eigennutzung des Beschenkten (Käufers) vorgesehene EFH zu bezahlen, ist der Beschenkte/Käufer nicht berechtigt, für die vom Schenker übernommenen Aufwendungen einen Abzugsbetrag nach § 10 e Abs. 1 EStG in Anspruch zu nehmen (mittelbare Grundstücksschenkung). Dem Beschenkten steht für die von ihm selbst getragenen Anschaffungsnebenkosten kein Abzugsbetrag nach § 10 e Abs. 1 EStG zu (BFH-Urteil vom 8. Juni 1994,BStBl II S. 779 sowie vom 15. Mai 1990, BStBl II S. 67 zu § 7 b EStG).