OFD Münster - Verfügung vom 07.01.2013
Kurzinfo USt 1/2013

OFD Münster - Verfügung vom 07.01.2013 (Kurzinfo USt 1/2013) - DRsp Nr. 2013/80150

OFD Münster, Verfügung vom 07.01.2013 - Aktenzeichen Kurzinfo USt 1/2013

DRsp Nr. 2013/80150

Umfang der Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG

Einnahmen eines Tourneeveranstalters, die er vom örtlichen Veranstalter erhält (z. B. vereinbartes Festhonorar oder eine Umsatzbeteiligung oder eine Garantie plus Beteiligung), unterliegen nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a Umsatzsteuergesetz, auch wenn der Tourneeveranstalter neben dem örtlichen Veranstalter ebenfalls einige Eintrittsberechtigungen verkauft. Lediglich die Eintrittsberechtigungen, die der Tourneeveranstalter selbst verkauft hat, sind dem ermäßigten Steuersatz zu unterwerfen.