OFD Münster - Verfügung vom 10.10.2006
S 2222 - 43 - St 22 - 31

OFD Münster - Verfügung vom 10.10.2006 (S 2222 - 43 - St 22 - 31) - DRsp Nr. 2008/90500

OFD Münster, Verfügung vom 10.10.2006 - Aktenzeichen S 2222 - 43 - St 22 - 31

DRsp Nr. 2008/90500

Steuerliche Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge; Förderberechtigter Personenkreis nach § 10a Abs. 1 Satz 1 EStG; Beamte und sonstige Bedienstete der Europäischen Gemeinschaften; Bedienstete der Koordinierten Organisationen und der Europäischen Patentorganisation

Bei den Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften ist davon auszugehen, dass diese Personen grundsätzlich zum förderberechtigten Personenkreis des § 10a EStG gehören, sofern eine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorliegt. Diesen Personenkreis bittet die OFD in diesem Zusammenhang wie Pflichtversicherte in einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung zu behandeln. Dies gilt entsprechend für Beschäftigte der

1. Europäischen Patentorganisation (EPO) sowie
2. Koordinierten Organisationen
- Europäische Weltraumorganisation (ESA)
- Europarat
- Nordatlantikvertragsorganisation (NATO)
- Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
- Westeuropäische Union (WEU) und
- Europäisches Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage (EZMW, engl. ECWMF)