OFD Münster - Verfügung vom 15.08.1996
S 1988

OFD Münster - Verfügung vom 15.08.1996 (S 1988) - DRsp Nr. 2008/85892

OFD Münster, Verfügung vom 15.08.1996 - Aktenzeichen S 1988

DRsp Nr. 2008/85892

§§ 4 ff. FördG Änderungen des Fördergebietsgesetzes durch das Jahressteuergesetz 1996 und das Gesetz zur Neuregelung der steuerlichen Wohneigentumsförderung

Änderungen des FördG sind hinsichtlich folgender Vorschriften eingetreten:

1. §§ 4 und 5 i. V. mit § 8 Abs. 1 FördG

a) Verlängerung der Sonderabschreibungen um 2 Jahre bis 31. 12. 1998

b) Änderung der AfA-Sätze gem. § 4 Abs. 2 FördG

2. § 7 i. V. mit § 8 Abs. 3 FördG

Verlängerung der Förderung von Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden um 2 Jahre bis zum 31. 12. 1998

3. § 7a FördG

Einführung einer Steuerermäßigung für die Gewährung bestimmter Darlehn

4. § 8 Abs. 1a FördG

Ausdehnung der Sonderabschreibungen für die Jahre 1996 - 1998 auf bestimmte Investitionen in West-Berlin.

1. Sonderabschreibungen gem. § 4 FördG

Hinsichtlich der Verlängerung der Sonderabschreibung und der Änderung der AfA-Sätze gilt folgendes:

Begünstigt sind nunmehr die Investitionen, die vor dem 1. 1. 1999 abgeschlossen werden und Investitionen, die 1999 und später abgeschlossen werden, soweit Anzahlungen auf Anschaffungskosten vor dem 1. 1. 1999 geleistet bzw. Teilherstellungskosten vor dem 1. 1. 1999 entstanden sind (§ 4 Abs. 2 S. 1 FördG).