OFD Münster - Verfügung vom 15.10.2004
S 1301 - 89 - St 14 - 32

OFD Münster - Verfügung vom 15.10.2004 (S 1301 - 89 - St 14 - 32) - DRsp Nr. 2008/88202

OFD Münster, Verfügung vom 15.10.2004 - Aktenzeichen S 1301 - 89 - St 14 - 32

DRsp Nr. 2008/88202

Besteuerung nachträglich gezahlter Einkünfte - Anwendung des alten oder des ab 01.01.2003 anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich bei Auszahlung nach dem 31.12.2002 für eine Tätigkeit vor dem 01.01.2003

Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören neben Löhnen auch nachträglich gezahlte Vergütungen wie Tantiemen und Gratifikationen. Da diese in engem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der in der Vergangenheit ausgeübten Tätigkeit stehen, hat der Staat das Besteuerungsrecht, der nach dem jeweils zu diesem Zeitpunkt geltenden DBA auch das Besteuerungsrecht für die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit hatte. Auf den Zuflusszeitpunkt kommt es nicht an.

Bei der Zuordnung des Besteuerungsrechtes zwischen Deutschland und Österreich ist die Abgrenzung zwischen Anwendung des alten und des neuen DBA erheblich, da die Regelungen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wesentlich geändert wurden.

Beispiel: