Die Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht und - damit einhergehend - der Verpflichtung zur Ableistung des Zivildienstes wirft auch für den steuerlichen Familienleistungsausgleich einige Rechtsfragen auf. Die Fragen sind auf Bund-Länder-Ebene erörtert worden. Zudem entstehen neue Fragestellungen hinsichtlich des neu eingeführten Bundesfreiwilligendienstes.
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