In den Finanzämtern gehen vermehrt Einsprüche ein, mit denen - in Anlehnung an die reisekostenrechtliche Regelungen anderer Bundesländer - für durch Auswärtstätigkeit veranlasste Kosten für Fahrten mit dem eigenen PKW ein pauschaler Kilometersatz von 0,35 €/km als Werbungskosten geltend gemacht wird.
Nach R 9.5 Abs. 1 Satz 5
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