OFD Münster - Verfügung vom 21.07.2011
S 1300 - 169 - St 45 - 32

OFD Münster - Verfügung vom 21.07.2011 (S 1300 - 169 - St 45 - 32) - DRsp Nr. 2011/80402

OFD Münster, Verfügung vom 21.07.2011 - Aktenzeichen S 1300 - 169 - St 45 - 32

DRsp Nr. 2011/80402

Steuerliche Behandlung von nach ausländischem Recht gegründeten grundstücksverwaltenden Körperschaften und von vermögensverwaltenden gewerblich geprägten Personengesellschaften mit ausländischen Gesellschaftern

Auf dem deutschen Immobilienmarkt treten zunehmend nach ausländischem Recht gegründete Gesellschaften als Investoren auf. Sie erwerben - in teilweise sehr großem Umfang - im Inland belegenen Grundbesitz und erzielen daraus inländische Einkünfte. Aufgrund der Änderung des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStG durch das JStG 2009 werden diese Einkünfte ab dem VZ 2009 als solche aus Gewerbebetrieb erfasst. Zur Ermittlung der Einkünfte ab dem VZ 2009 nimmt das BMF-Schreiben vom 16.05.2011 ausführlich Stellung. Ergänzend bittet die OFD bei der Veranlagung dieser Gesellschaften folgende Besonderheiten zu beachten:

I. Kapitalgesellschaften als Erwerber

1. Prüfung der Körperschaftsteuerpflicht