OFD Münster - Verfügung vom 28.04.2011
S 7175 - 70 - St 44 - 32

OFD Münster - Verfügung vom 28.04.2011 (S 7175 - 70 - St 44 - 32) - DRsp Nr. 2011/80255

OFD Münster, Verfügung vom 28.04.2011 - Aktenzeichen S 7175 - 70 - St 44 - 32

DRsp Nr. 2011/80255

Umsatzsteuerliche Behandlung der Betreuungsleistungen durch Betreuungsvereine

Kann eine volljährige Person auf Grund einer psychischen Krankheit, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht (Teil des Amtsgerichtes) für sie auf ihren Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer. Hat die betroffene Person keine Auswahl getroffen und sind keine ehrenamtlichen Betreuer vorhanden, wird ein Berufs- oder Vereinsbetreuer bestellt.

Die umsatzsteuerliche Behandlung dieser Betreuungsleistungen ist bislang in dem hierzu ergangenen BMF-Schreiben vom 21.09.2000 - S 7175, BStBl 2000 I S. 1251 geregelt.

Bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen kommt für diese Leistungen die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 18 UStG in Betracht, wenn sie durch gemeinnützige Vereine erbracht werden. Dies setzt jedoch zwingend voraus, dass die Entgelte für die entsprechenden Leistungen hinter den durchschnittlich für gleichartige Leistungen von Erwerbsunternehmen verlangten Entgelten zurückbleiben (sog. Entgeltbeschränkung/Preisabstandsgebot, § 4 Nr. 18c UStG).