OFD Münster - Verfügung vom 29.11.2004
S 7280

OFD Münster - Verfügung vom 29.11.2004 (S 7280) - DRsp Nr. 2008/88351

OFD Münster, Verfügung vom 29.11.2004 - Aktenzeichen S 7280

DRsp Nr. 2008/88351

Rechnungsangaben im Interbanken-Zahlungsverkehr

Nach Abstimmung auf Bund-Länder Ebene hat das BMF den Kreditinstituten folgende Erleichterungen bei der Erstellung von Rechnungen im Interbanken-Zahlungsverkehr ermöglicht:

Angabe der Steuernummer oder der Umsatzsteuer - Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers

Im Rahmen des grenzüberschreitenden oder des nationalen Interbanken - Zahlungsverkehrs wird die Angabe der Steuernummer bzw. der Umsatzsteuer - Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers in der Rechnung durch die Verwendung der Bankleitzahl des Kreditinstituts ersetzt, wenn die Rechnung über Zahlungssysteme erstellt wird, die eine vollautomatische Abwicklung gewährleisten. Über die Verwendung der internationalen Bankleitzahl („BIC” oder „Bank Identification Code”) oder der nationalen Bankleitzahl des Kreditinstituts ist eine zweifelsfreie Identifizierung des leistenden Unternehmers gewährleistet.

Angabe einer fortlaufenden Nummer (Rechnungsnummer)