OFD Niedersachsen - Verfügung vom 04.10.2016
S 7179 - 105 - St 182

OFD Niedersachsen - Verfügung vom 04.10.2016 (S 7179 - 105 - St 182) - DRsp Nr. 2016/80679

OFD Niedersachsen, Verfügung vom 04.10.2016 - Aktenzeichen S 7179 - 105 - St 182

DRsp Nr. 2016/80679

Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG für Maßnahmen der Arbeitsförderung

Durch das am 1. April 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt ist eine Neustrukturierung der Leistungen der Arbeitsförderung im SGB III erfolgt. Im folgenden Text ist die Rechtslage ab 1. April 2012 berücksichtigt. Eine Gegenüberstellung der Gesetzesangaben nach altem und neuem Recht erfolgt im Anschluss.

Nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG sind die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen umsatzsteuerfrei, wenn die zuständige Landesbehördevgl. Karteikarte S 7179 Karte 2 bescheinigt, dass sie auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten.