OFD Niedersachsen - Verfügung vom 05.10.2015
S 7110 - 3 - St 171

OFD Niedersachsen - Verfügung vom 05.10.2015 (S 7110 - 3 - St 171) - DRsp Nr. 2015/80614

OFD Niedersachsen, Verfügung vom 05.10.2015 - Aktenzeichen S 7110 - 3 - St 171

DRsp Nr. 2015/80614

Vermittlungsleistungen oder Eigengeschäft beim Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge

Zur Abgrenzung der Vermittlungsleistungen vom Eigengeschäft verweise ich auf die Anweisungen in Abschn. 3.7 Absatz 2 UStAE sowie auf das BMF-Schreiben vom 5. Juli 1984 ( BStBl. 1984 I S. 397). Daneben gilt Folgendes:

Zahlungsvereinbarungen (Abschn. 3.7 Absatz 2 Satz 4 UStAE)

Beginn und Dauer der Kreditgewährung sind frei vereinbar. Die Parteien können auch eine längere Laufzeit als sechs Monate vereinbaren. Das Ende der Kreditgewährung ist jedoch mit einem Termin anzugeben.

Minusgeschäft (Abschn. 3.7 Absatz 3 UStAE)

Ist der vereinbarte Mindest-Verkaufpreis für den Gebrauchtwagen nicht zu erzielen und setzen der Kraftfahrzeughändler und der Gebrauchtwagenverkäufer den Mindest-Verkaufspreis einvernehmlich herab bei gleichzeitiger Reduzierung des Neuwagenpreises, wird der Vermittlungsvertrag über den Gebrauchtwagen hiervon nicht berührt. Die Reduzierung des Neuwagenpreises betrifft die Lieferung des Neuwagens.

Schiedsgutachterverfahren

Hat der Kraftfahrzeughändler bei Verkauf eines Gebrauchtwagens aufgrund der Entscheidung einer Schiedsstelle des Kraftfahrzeuggewerbes am Fahrzeug Nachbesserungen vorzunehmen, deren Kosten die Vermittlungsprovision oder die nach Abzug anderer Kosten verbleibende Restprovision übersteigen, steht dies einer Vermittlungsleistung nicht entgegen.