OFD Niedersachsen - Verfügung vom 10.11.2011
S 7100 - 491 - St 171

OFD Niedersachsen - Verfügung vom 10.11.2011 (S 7100 - 491 - St 171) - DRsp Nr. 2012/80044

OFD Niedersachsen, Verfügung vom 10.11.2011 - Aktenzeichen S 7100 - 491 - St 171

DRsp Nr. 2012/80044

Umsatzsteuerliche Behandlung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen

Allgemeines

Ein forstwirtschaftlicher Zusammenschluss (FwZ) ist ein privatrechtlicher Zusammenschluss von Waldbesitzern, der den Zweck verfolgt, die Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen zu verbessern, insbesondere die Nachteile geringer Flächengröße, ungünstiger Flächengestalt, der Besitzsplitterung, des unzureichenden Waldaufschlusses oder anderer Strukturmängel zu überwinden (§ 16 Bundeswaldgesetz, BWaldG). Ein FwZ muss mindestens eine der in § 17 BWaldG genannten Maßnahmen nach seiner Satzung zur Aufgabe haben. Er wird auf Antrag von der Landesbehörde anerkannt, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt, u. a. muss er nach Größe, Lage und Zusammenhang aller angeschlossenen Grundstücke eine wesentliche Verbesserung der Bewirtschaftung ermöglichen (§ 18 BWaldG).

Umfang des Unternehmens