OFD Niedersachsen - Verfügung vom 12.03.2012
S 0820 - 57 - Z 138

OFD Niedersachsen - Verfügung vom 12.03.2012 (S 0820 - 57 - Z 138) - DRsp Nr. 2012/80473

OFD Niedersachsen, Verfügung vom 12.03.2012 - Aktenzeichen S 0820 - 57 - Z 138

DRsp Nr. 2012/80473

Hilfeleistung in Steuersachen gem. § 3a StBerG durch Personen, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder der Schweiz beruflich niedergelassen sind

1 Allgemeines

Mit Inkrafttreten des Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes8. StBerÄndG, BGBl I 2008, 666 am 12. April 2008 wurde die bisherige Regelung der Befugnis zu vorübergehender geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen im Inland gem. § 3 Nr. 4 StBerG durch die Einführung des § 3a StBerG ersetzt.

Die Vorschrift dient der Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von BerufsqualifikationenABl. EU Nr. L 255 S. 22, ABl. EU 2007 Nr. L 271 S. 18, geändert durch die Richtlinie 2006/100/EG vom 20. November 2006ABI. EU Nr. L 363 S. 141.

§ 3a StBerG trägt auch den Anforderungen der EG-Richtlinien im Bereich der Dienstleistungsfreiheit bei grenzüberschreitender Hilfeleistung in Steuersachen Rechnung. Aus dieser Neuregelung lassen sich allerdings nicht mehr Rechte herleiten als unmittelbar aus dem EU-Recht. Insbesondere wird hierdurch keine umfassende, uneingeschränkte Tätigkeitsbefugnis aller ausländischen Berufszweige, die steuerberatend tätig sind, auf dem Gebiet der inländischen Hilfeleistung in Steuersachen normiert.