OFD Niedersachsen - Verfügung vom 12.04.2016
S 7100 - 430 - St 171

OFD Niedersachsen - Verfügung vom 12.04.2016 (S 7100 - 430 - St 171) - DRsp Nr. 2016/80458

OFD Niedersachsen, Verfügung vom 12.04.2016 - Aktenzeichen S 7100 - 430 - St 171

DRsp Nr. 2016/80458

Umsatzsteuerliche Behandlung von Erzeugerorganisationen und Betriebsfonds im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse

Allgemeines

Eine Erzeugerorganisation im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse ist eine Vermarktungsgesellschaft in der Rechtsform einer Genossenschaft oder GmbH. Sie erwirbt die gesamte Obst- und Gemüseproduktion der in ihr zusammengeschlossenen Erzeuger (Mitglieder) gegen Entgelt und veräußert diese Ware entgeltlich an Dritte. Sie ist damit Unternehmerin. Einen ideellen Bereich, in dem die Erzeugerorganisation für die allgemeinen Belange ihrer Mitglieder tätig wird, gibt es regelmäßig nicht.

Eine anerkannte Erzeugerorganisation (Art. 3 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 1182/07 des Rates vom 26. September 2007 und Art. 125a und 125b der Verordnung (EG) Nr. 1234/07 des Rates vom 22. Oktober 2007) kann Betriebsfonds einrichten (Art. 8 und 103a der vorgenannten Verordnungen). Ein Betriebsfonds wird mit finanziellen Mitteln gespeist, die im Rahmen eines genehmigten operationellen Programms zu verwenden sind. Operationelle Programme können sein

  • die Planung der Produktion,

  • die Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse,

  • die Förderung ihrer Vermarktung,

  • die Förderung des Absatzes der Erzeugnisse, in frischer oder verarbeiteter Form,