OFD Niedersachsen - Verfügung vom 15.02.2016
S 7200 - 318 - St 171

OFD Niedersachsen - Verfügung vom 15.02.2016 (S 7200 - 318 - St 171) - DRsp Nr. 2016/80288

OFD Niedersachsen, Verfügung vom 15.02.2016 - Aktenzeichen S 7200 - 318 - St 171

DRsp Nr. 2016/80288

Umsatzsteuerliche Behandlung der Ausgleichsbeträge nach § 58a Branntweinmonopolgesetz

Das Branntweinmonopol ist ausgelaufen. Ab dem Betriebsjahr 2013/2014 werden keine Brennrechte mehr festgesetzt (§ 40 Branntweinmonopolgesetz - BranntwMonG - in der ab 1. Oktober 2013 geltenden Fassung). Bis 30. September 2013 konnten landwirtschaftliche Brennereien beantragen, vorzeitig aus dem Monopol entlassen zu werden. Für das vorzeitige Ausscheiden erhalten sie in den nachfolgenden fünf Betriebsjahren von der Bundesmonopolverwaltung einen Ausgleichsbetrag (§ 58a BranntweinMonG).