OFD Niedersachsen - Verfügung vom 16.03.2011
S 7105 - 94 - St 171

OFD Niedersachsen - Verfügung vom 16.03.2011 (S 7105 - 94 - St 171) - DRsp Nr. 2011/80241

OFD Niedersachsen, Verfügung vom 16.03.2011 - Aktenzeichen S 7105 - 94 - St 171

DRsp Nr. 2011/80241

Umsatzsteuerliche Organschaft; mittelbare finanzielle Eingliederung

Das BFH-Urteil vom 22. April 2010, V R 90/09, bitte ich, in gleichgelagerten Einzelfällen (mittelbare Beteiligung durch mehrere Personen, ohne Stimmbindungs- oder Beherrschungsvertrag), in denen sich sowohl der vermeintliche Organträger als auch die vermeintliche Organgesellschaft auf das Urteil berufen oder das Niedersächsische Finanzgericht oder der BFH zu erkennen geben, dass sie ohne Abhilfe durch Sie im Sinne des Urteils entscheiden werden, auch schon vor Veröffentlichung anzuwenden.

Beruft sich in Fällen, in denen die Organschaft bisher erklärt und von Ihnen anerkannt wurde, nur ein Beteiligter auf das genannte Urteil, bitte ich weiterhin nach der Verwaltungsanweisung - insbesondere Abschnitt 2.8 Abs. 5 Satz 7 UStAE - zu verfahren.