Das BFH-Urteil vom 22. April 2010,
Beruft sich in Fällen, in denen die Organschaft bisher erklärt und von Ihnen anerkannt wurde, nur ein Beteiligter auf das genannte Urteil, bitte ich weiterhin nach der Verwaltungsanweisung - insbesondere Abschnitt 2.8 Abs. 5 Satz 7 UStAE - zu verfahren.
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