OFD Niedersachsen - Verfügung vom 19.02.2016
S 7100 - 407 - St 171

OFD Niedersachsen - Verfügung vom 19.02.2016 (S 7100 - 407 - St 171) - DRsp Nr. 2016/80289

OFD Niedersachsen, Verfügung vom 19.02.2016 - Aktenzeichen S 7100 - 407 - St 171

DRsp Nr. 2016/80289

Umsatzsteuerliche Leistungsbeziehungen bei Abgabe von Startpaketen im Mobilfunkbereich und bei Abgabe von Zahlkarten

Gliederung

1. Startpaket im Mobilfunkbereich mit Handy
1.1 Abgabe des Startpakets durch einen Netzbetreiber oder Serviceprovider
1.2 Vertrieb des Startpakets durch einen selbständigen Händler
1.3 Entstehung der Umsatzsteuer
2. Startpaket im Mobilfunkbereich ohne Handy
2.1 Abgabe des Startpakets durch einen Netzbetreiber oder Serviceprovider
2.2 Vertrieb des Startpakets durch einen selbständigen Händler
2.3 Startguthaben
2.4 Entstehung der Umsatzsteuer
3. Guthabenkarte im Mobilfunkbereich
3.1 Abgabe der Guthabenkarte durch einen Netzbetreiber oder Serviceprovider
3.2 Vertrieb der Guthabenkarte durch einen selbständigen Händler
3.3 Entstehung der Umsatzsteuer
4. Einzweckguthabenkarte in der Telekommunikation
4.1 Abgabe der Einzweckguthabenkarte durch einen Telefonanbieter
4.2 Vertrieb der Einzweckguthabenkarte durch einen selbständigen Händler
4.3 Entstehung der Umsatzsteuer
4.4 Übergangsregelung
5. Einzweckguthabenkarte
6. Mehrzweckguthabenkarte
7. Abgrenzung zwischen Eigenhandel und Vermittlung
8. Ort der Telekommunikationsleistung
9. Ort der Vermittlungsleistung

1. Startpaket im Mobilfunkbereich mit Handy

Die umsatzsteuerliche Behandlung der Abgabe eines Startpakets mit Handy ist im BMF-Schreiben vom 3. Dezember 2001 ( BStBl. 2001 I, S. 1010) geregelt. Zusammengefasst gilt Folgendes: