OFD Niedersachsen - Verfügung vom 19.05.2016
S 4541 - 7 - St 262

OFD Niedersachsen - Verfügung vom 19.05.2016 (S 4541 - 7 - St 262) - DRsp Nr. 2016/80479

OFD Niedersachsen, Verfügung vom 19.05.2016 - Aktenzeichen S 4541 - 7 - St 262

DRsp Nr. 2016/80479

Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

1 Auf die gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Durchführung der gesonderten Feststellung nach § 17 GrEStG vom 1. März 2016, veröffentlicht im BStBl 2016 I, S. 282, wird hingewiesen.

2 Ergänzende Anmerkungen der OFD:

2.1 Der Rechtsvorgang bezieht sich auf ein Grundstück, das in verschiedenen Ländern liegt.

Als ein Grundstück ist eine Mehrheit von Grundstücken anzusehen, die eine wirtschaftliche Einheit bilden (§ 2 Abs. 3 GrEStG).

2.2 Der Rechtsvorgang bezieht sich auf mehrere Grundstücke in den Bezirken verschiedener Finanzämter

Die Zuständigkeit ist von dem (niedersächsischen) Grunderwerbsteuerfinanzamt zu prüfen, in dessen Bezirk der Erwerber wohnt bzw. seine Geschäftsleitung hat; dies gilt auch dann, wenn in diesem Bezirk kein Grundstück liegt. Befindet sich der Wohnsitz bzw. die Geschäftsleitung in einem anderen Bundesland, so hat dasjenige betroffene niedersächsische Finanzamt die Zuständigkeit zu prüfen, das im Alphabet an erster Stelle steht.