OFD Niedersachsen - Verfügung vom 22.06.2011
S 2706 - 180 - St 241

OFD Niedersachsen - Verfügung vom 22.06.2011 (S 2706 - 180 - St 241) - DRsp Nr. 2011/80399

OFD Niedersachsen, Verfügung vom 22.06.2011 - Aktenzeichen S 2706 - 180 - St 241

DRsp Nr. 2011/80399

Verkauf der Plaketten für die Durchführung von Abgas-Untersuchungen (AU) und Ausstellung von sogenannten Feinstaubplaketten durch juristische Personen des öffentlichen Rechts

Die Kfz-Innungen werden mit dem Verkauf von AU-Plaketten an die nach § 47a Abs. 2 StVZO anerkannten Werkstätten im Regelfall wirtschaftlich tätig. Die Kfz-Innungen sind nur insoweit hoheitlich tätig, als sie die ordnungsgemäße Verteilung sicherstellen und den Verbleib der Plaketten überwachen müssen. Mit dieser hoheitlichen Tätigkeit ist der auf einen wirtschaftlichen Erfolg gerichtete Verkauf der Plaketten nicht unlösbar verbunden. Der Handel mit den Plaketten ist nicht hoheitlich, wenn sich unter jeweils freier Vereinbarung eines Kaufpreises eine Verkaufskette vom Hersteller der Plaketten über die Kfz-Innung bis zu der Stelle entwickelt, die die Plaketten zuteilt.