OFD Niedersachsen - Verfügung vom 25.11.2015
S 2133 - 31 - St 222/St 221

OFD Niedersachsen - Verfügung vom 25.11.2015 (S 2133 - 31 - St 222/St 221) - DRsp Nr. 2016/80010

OFD Niedersachsen, Verfügung vom 25.11.2015 - Aktenzeichen S 2133 - 31 - St 222/St 221

DRsp Nr. 2016/80010

Zeitpunkt der Aktivierung von Steuererstattungsansprüchen

Auf Bund-Länder-Ebene wurde die Frage erörtert, zu welchem Bilanzstichtag Steuererstattungsansprüche, die sich aus einer Änderung der Rechtsauffassung zugunsten des Steuerpflichtigen ergeben, zu aktivieren sind.

Nach dem auch steuerrechtlich zu beachtenden Vorsichtsprinzip des Handelsbilanzrechts dürfen bestrittene Forderungen erst dann aktiviert und als realisierte Erträge erfasst werden, wenn (und soweit) sie entweder rechtskräftig festgestellt oder vom Schuldner anerkannt worden sind (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Urteil vom 26. Februar 2014, I R 12/14, BFH/NV 2014 S. 1544). Danach dürfen auch Steuererstattungsanspüche nur dann in der Bilanz aktiviert werden, wenn sie am maßgeblichen Bilanzstichtag einen durchsetzbaren gegenwärtigen Vermögenswert verkörpern.