OFD Niedersachsen - Verfügung vom 26.01.2011
S 7106 - 283 - St 171
Normen:
UStG § 2 Abs. 3 ;

OFD Niedersachsen - Verfügung vom 26.01.2011 (S 7106 - 283 - St 171) - DRsp Nr. 2011/80116

OFD Niedersachsen, Verfügung vom 26.01.2011 - Aktenzeichen S 7106 - 283 - St 171

DRsp Nr. 2011/80116

Normenkette:

UStG § 2 Abs. 3 ;

Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts; Konsequenzen der BFH-Urteile vom 20. August 2009 - V R 70/05 - und vom 15. April 2010 - V R 10/09 -

Eine juristische Person des öffentlichen Rechts (jPöR) erbringt eine Vermietungsleistung nur dann als Unternehmerin, wenn sie im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art (§ 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4 KStG) tätig ist (§ 2 Abs. 3 UStG). Mithin handelt sie nicht als Unternehmerin, wenn die Vermietung nach körperschaftsteuerlichen Grundsätzen nicht als Betrieb gewerblicher Art, sondern als Vermögensverwaltung zu beurteilen ist.

Nach der o. g. Rechtsprechung des BFH kommt dem Begriff der Vermögensverwaltung bei der umsatzsteuerlichen Beurteilung der Unternehmereigenschaft einer jPöR keine Bedeutung zu. Der BFH legt § 2 Abs. 3 UStG unter Beachtung vom Artikel 4 Abs. 5 6. EGRL (jetzt Artikel 13 MwStSystRL) aus. Eine Vermietungsleistung auf privatrechtlicher Grundlage führt zur Unternehmereigenschaft der jPöR. Die Mitgliedstaaten können zwar bestimmte von der Umsatzsteuer befreite Tätigkeiten als nicht steuerbare Tätigkeit der jPöR behandeln. Dies setzt jedoch eine ausdrückliche gesetzliche Regelung voraus, die in Deutschland fehlt.