Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil 29. September 2015 - II R 23/14 - die Auffassung des Finanzgerichts Münster (Urteil vom 20. Februar 2014 - 8 K 1727/11 GrE -) bestätigt und entschieden, dass die Übertragung eines Hofgrundstücks zur Abgeltung des Abfindungsergänzungsanspruchs nach §
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