OFD Niedersachsen - Verfügung vom 26.04.2011
S 7100 - 445 - St 171

OFD Niedersachsen - Verfügung vom 26.04.2011 (S 7100 - 445 - St 171) - DRsp Nr. 2011/80318

OFD Niedersachsen, Verfügung vom 26.04.2011 - Aktenzeichen S 7100 - 445 - St 171

DRsp Nr. 2011/80318

Überlassung eines Fahrzeugs an freie Mitarbeiter

Unternehmer, die freie Mitarbeiter (z. B. Handelsvertreter oder Berater) beschäftigen, überlassen ihren freien Mitarbeitern statt einer Kostenerstattung auf Kilometerbasis häufig ein Fahrzeug kostenfrei zur Nutzung. Die Fahrzeugüberlassung kann eine nichtsteuerbare Beistellung oder zusätzliches Entgelt für die Leistung des freien Mitarbeiters sein.

Nichtsteuerbare Beistellung

Hat der Unternehmer die private Nutzung des Fahrzeugs durch den freien Mitarbeiter durch ein klares, eindeutig vereinbartes Verbot untersagt und überwacht er das Verbot, ist die Fahrzeugüberlassung eine nichtsteuerbare Beistellung (BFH-Urteil vom 12. Mai 2009, V R 24/08, BStBl 2010 II S. 854). Denn die Beistellung erfolgt ausschließlich für Zwecke der Leistungserbringung durch den freien Mitarbeiter an den Unternehmer.

Steuerbare Fahrzeugüberlassung

1. Tauschähnlicher Umsatz