OFD Niedersachsen - Verfügung vom 27.05.2016
S 7168 - 24 - St 173

OFD Niedersachsen - Verfügung vom 27.05.2016 (S 7168 - 24 - St 173) - DRsp Nr. 2016/80514

OFD Niedersachsen, Verfügung vom 27.05.2016 - Aktenzeichen S 7168 - 24 - St 173

DRsp Nr. 2016/80514

Umsatzsteuerliche Behandlung der Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen/Asylbewerbern

Kommunen, denen die Aufnahme von Flüchtlingen obliegt, beauftragen häufig private Dritte mit der Unterbringung und sozialen Betreuung der Flüchtlinge. Dabei treten unterschiedliche Sachverhaltsgestaltungen auf. Es stellt sich die Frage, ob umsatzsteuerlich eine einheitliche oder mehrere selbständige Leistungen vorliegen und inwieweit für diese Leistungen eine Umsatzsteuerbefreiung in Betracht kommt. Die nachfolgenden Fallgestaltungen wurden bundeseinheitlich abgestimmt:

Fall 1

Der Landkreis schließt mit einem Unternehmen einen Vertrag zum Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber. Die Gemeinschaftsunterkunft wird dem Betreiber von dem Auftrag gebenden Landkreis zur Unterbringung der Asylbewerber überlassen. Der Betreiber hat u. a. für die ordnungsgemäße Unterbringung sowie die Instandhaltung und Reinigung der Unterkunft zu sorgen und darüber hinaus die untergebrachten Bürgerkriegsflüchtlinge/Asylbewerber umfassend sozial zu betreuen.

Bei dieser Fallgestaltung handelt es sich um eine einheitliche steuerpflichtige Leistung des Betreibers, weil hier keine Grundstücksüberlassung erfolgt.

Fall 2