OFD Niedersachsen - Verfügung vom 29.10.2015
S 7179 - 126 - St 181

OFD Niedersachsen - Verfügung vom 29.10.2015 (S 7179 - 126 - St 181) - DRsp Nr. 2015/80649

OFD Niedersachsen, Verfügung vom 29.10.2015 - Aktenzeichen S 7179 - 126 - St 181

DRsp Nr. 2015/80649

Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG; Umsätze aus Deutschkursen für Flüchtlinge und Migranten

1. Integrationskurse nach § 43 AuftenthG

Die nach § 43 AufenthG erbrachten Leistungen (Integrationskurse) dienen als Maßnahme der Eingliederung in den Arbeitsmarkt dem Erwerb ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache und stellen daher grundsätzlich nach § 4 Nr. 21 UStG begünstigte, unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen darAbschnitt 4.21.2 Abs. 3a UStAE.

Die Leistungen der Kursträger sind steuerfrei, wenn diese vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Durchführung von Integrationskursen zugelassen sind. Die Zulassung gilt als Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 Buchst. a) Doppelbuchst. bb) UStG und ersetzt die Bescheinigung der zuständigen LandesbehördeAbschn. 4.21.5 Abs. 5 Satz 3 UStAE; das erforderliche Einverständnis der Landesbehörde ist erteilt, s. USt-Kartei - OFD Niedersachsen, S 7179 - 17 - St 182, S 7179 Karte 2.

2. Deutschkurse für Flüchtlinge und Migranten, die keine Integrationskurse i. S. d. § 43 AufenthG sind