OFD Niedersachsen - Verfügung vom 30.06.2015
S 1978d - 10 - St 243

OFD Niedersachsen - Verfügung vom 30.06.2015 (S 1978d - 10 - St 243) - DRsp Nr. 2015/80449

OFD Niedersachsen, Verfügung vom 30.06.2015 - Aktenzeichen S 1978d - 10 - St 243

DRsp Nr. 2015/80449

Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft nach § 24 UmwStGEs handelt sich um eine komplette Neufassung der Karteikarte, die Änderungen sind daher nicht grau unterlegt.; Bilanzierungspflicht bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln Zurückbehaltung von Forderungen im Rahmen einer Einbringung

Fraglich ist, ob bei einer Einbringung in eine Personengesellschaft nach § 24 UmwStG der Einbringende auf den steuerlichen Übertragungsstichtag (Einbringungszeitpunkt) zwingend zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG übergehen muss, wenn sowohl der Einbringende als auch die übernehmende Personengesellschaft den Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln.