OFD Niedersachsen - Verfügung vom 30.10.2015
S 7240 - 37 - St 187 VD

OFD Niedersachsen - Verfügung vom 30.10.2015 (S 7240 - 37 - St 187 VD) - DRsp Nr. 2015/80717

OFD Niedersachsen, Verfügung vom 30.10.2015 - Aktenzeichen S 7240 - 37 - St 187 VD

DRsp Nr. 2015/80717

Steuersatz für Umsätze aus der Überlassung von Computerprogrammen (Software)

Die entgeltliche Überlassung urheberrechtlich geschützter Computerprogramme unterliegt nach § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG dem ermäßigten Steuersatz, wenn der Urheber oder Nutzungsberechtigte dem Leistungsempfänger die in § 69 UrhG bezeichneten Rechte auf Vervielfältigung und Verbreitung nicht als Nebenfolge einräumt (BFH-Urteile vom 25. November 2004,BStBl 2005 II, S. 415 und 419; Abschn. 12.7 Abs. 1 Satz 10 UStAE). Im Einzelnen gilt Folgendes:

1. Vertrieb von Standard-Software und sogenannten Updates

Der Verkauf von Standard-Software und sogenannten Updates auf Datenträgern ist eine Lieferung (s. Abschn. 3.5 Abs. 2 Nr. 1 UStAE).

Bei der Übertragung von Standard-Software auf elektronischem Wege (z. B. über das Internet) hingegen handelt es sich um eine sonstige Leistung (s. Abschn. 3.5 Abs. 3 Nr. 8 Satz 2 UStAE).