OFD Niedersachsen - Verfügung vom 31.03.2016
S 7100 - 76 - St 171

OFD Niedersachsen - Verfügung vom 31.03.2016 (S 7100 - 76 - St 171) - DRsp Nr. 2016/80421

OFD Niedersachsen, Verfügung vom 31.03.2016 - Aktenzeichen S 7100 - 76 - St 171

DRsp Nr. 2016/80421

Umsatzbesteuerung der Kreisverbände des Niedersächsischen Landvolks

Die Kreisverbände des Niedersächsischen Landvolks sind selbstständige Vereine. Der Vereinszweck umfasst neben den satzungsmäßigen Gemeinschaftsaufgaben für die Gesamtbelange aller Mitglieder auch die Beratung einzelner Mitglieder in rechtlichen, steuerrechtlichen sowie arbeits- und versorgungsrechtlichen Fragen. Sofern die Kreisverbände die Beratung nicht selbst durchführen, erfolgt sie durch angeschlossene Buchstellen oder durch vertraglich verpflichtete Rechtsanwälte und Angehörige der steuerberatenden Berufe.

  • Erhebt der Kreisverband für die Beratung des einzelnen Mitglieds neben dem Mitgliedsbeitrag eine gesonderte Gebühr, liegt insoweit ein entgeltlicher Leistungsaustausch i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG vor. Diese Gebühren sind steuerbar und steuerpflichtig.