OFD Nürnberg - Verfügung vom 05.07.2004
S 2337 - 277/St 32

OFD Nürnberg - Verfügung vom 05.07.2004 (S 2337 - 277/St 32) - DRsp Nr. 2008/88011

OFD Nürnberg, Verfügung vom 05.07.2004 - Aktenzeichen S 2337 - 277/St 32

DRsp Nr. 2008/88011

Übernahme der Aufwendungen für den Führerschein bei Feuerwehrleuten durch die Gemeinde

„Auf Grund der Einführung des EU-Führerscheins zum 01.01.1999 dürfen Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nur noch Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t führen. Die Fahrzeuge der (Freiwilligen) Feuerwehren überschreiten zumeist dieses Gewicht, so dass viele Gemeinden die Kosten für den Erwerb der Führerscheinklasse C 1/C übernehmen. Es ist gefragt worden, ob die Übernahme der Kosten für den Erwerb der Führerscheinklasse C 1/C durch die Gemeinden zu einem geldwerten Vorteil bei den Feuerwehrleuten führt.

In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der andern Länder wird hierzu folgende Auffassung vertreten: