OFD Nürnberg - Verfügung vom 06.09.2004
S 2332 - 198/St 32

OFD Nürnberg - Verfügung vom 06.09.2004 (S 2332 - 198/St 32) - DRsp Nr. 2008/88126

OFD Nürnberg, Verfügung vom 06.09.2004 - Aktenzeichen S 2332 - 198/St 32

DRsp Nr. 2008/88126

Privatfahrten mit betrieblichen Kraftfahrzeugen zu Testzwecken in der Automobilindustrie

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) hat mit Schreiben vom 03.05.2004 beim BMF einen zusammengefassten Vorschlag zu Privatfahrten mit betrieblichen Kraftfahrzeugen zu Testzwecken eingereicht. Diesem Vorschlag haben die Lohnsteuer-Referatsleiter der obersten Finanzbehörden der Länder in der Sitzung vom 23. bis 25.06.2004 zugestimmt.

Danach werden zur lohnsteuerlichen Erfassung des geldwerten Vorteils von Automobilherstellern zwei Fallgruppen gebildet.

Der Fallgruppe 1 werden Erprobungsträger zugeordnet, mit denen die Testfahrten aufgrund eines konkreten Prüfauftrags regelmäßig nur vom technischen Personal des Herstellers geführt werden. Der geldwerte Vorteil wird nach der 1 %-Regelung auf der Basis eines nach Baureihen gewichteten durchschnittlichen Bruttolistenpreises ohne Einbeziehung von Sonderausstattungen ermittelt. Für jeden Nutzungstag wird 1/30 des so ermittelten Monatswertes angesetzt. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden nicht berücksichtigt.