Das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium hat der OFD die für das italienische Entlastungsverfahren erforderlichen Vordrucke zukommen lassen.
Nach Mitteilung der italienischen Verwaltung können Erstattungsanträge formlos eingereicht werden, sofern diese dem auf der Internetseite:
www.finanze.it/dipartimentopolitichefiscali/osservatoriointernazionale/rimborsi/index.htm
angegebenen Muster entsprechen. Die italienische Verwaltung regt jedoch an die für die Erstattung vorgesehenen Vordrucke R/DE-I/1, R/DE-I/2, R/DE-I/2a, R/DE-I/3 zu verwenden.
Bezüglich der Vereinfachungen bei der Nicht-Heranziehung von Quellensteuern, auf Zinsen, Erträge aus Obligationen und ähnlichen staatlichen oder nichtstaatlichen Anleihen hat das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium auch einen Abdruck des Musters für die Eigenzertifizierung („autocertificazione”), das als Ersatz für den früheren Vordruck 116/IMP (gültig bis zum 31. Dezember 2001) zur Gewährung der Steuerfreiheit für die vorgenannten Erträge zu verwenden ist, übersandt.
Das neue Muster kann der folgenden Internetseite entnommen werden:
http://www.agenziaentrate.it/documentazione/non_residenti/white_list/schema_autocert.htm
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