OFD Nürnberg - Verfügung vom 21.08.1998
S 7179 - 103/St 43

OFD Nürnberg - Verfügung vom 21.08.1998 (S 7179 - 103/St 43) - DRsp Nr. 2008/82314

OFD Nürnberg, Verfügung vom 21.08.1998 - Aktenzeichen S 7179 - 103/St 43

DRsp Nr. 2008/82314

§ 4 Nr. 21 UStG Umsatzsteuer; Steuerliche Beurteilung der Tätigkeit „Arbeitsvermittlung im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeit”

Zur Frage nach der umsatzsteuerlichen Behandlung der Unternehmer, die im Rahmen des Sonderprogramms „Beteiligung Dritter an der Vermittlung von Arbeitslosenhilfebeziehern” von der Bundesanstalt für Arbeit - BA - als geeignete Dritte mit der Durchführung dieser Arbeitsvermittlung beauftragt werden, hat das Bayer. Staatsministerium der Finanzen folgende Auffassung vertreten:

„Der mit der Durchführung der Arbeitsvermittlung für Arbeitslosenhilfebezieher beauftragte Dritte wird als selbständiger „Erfüllungsgehilfe” des Arbeitsamtes tätig. Er unterliegt mit seinen entgeltlichen Leistungen der Umsatzbesteuerung.