OFD Nürnberg - Verfügung vom 22.07.2004
S 1316 - 20/St 32

OFD Nürnberg - Verfügung vom 22.07.2004 (S 1316 - 20/St 32) - DRsp Nr. 2008/88498

OFD Nürnberg, Verfügung vom 22.07.2004 - Aktenzeichen S 1316 - 20/St 32

DRsp Nr. 2008/88498

Richtlinie 2003/49/EG des Rates vom 3. Juni 2003 über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten; Anwendung der Richtlinie bis zum In-Kraft-Treten eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie

Bis zum In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2003/49/EG ist in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der anderen Länder im Vorgriff auf das Umsetzungsgesetz entsprechend Art. 1 Abs. 11 bis 16 der Richtlinie in Verbindung mit den §§ 50d und 43b EStG zu verfahren.

Die Richtlinie ist nach Art. 7 auf Zahlungen anzuwenden, die ab dem 1. Januar 2004 erfolgen. Die Richtlinie ist in ihrem Regelungsgrundbereich hinreichend bestimmt, um Ansprüche auf unmittelbare Anwendung zu begründen. Die OFDen bitten daher, die Richtlinie bereits vor dem In-Kraft-Treten des Umsetzungsgesetzes anzuwenden. Dies gilt nicht, soweit die Richtlinie den Mitgliedstaaten über die Anwendung bestimmter Vorschriften einen Entscheidungsspielraum einräumt. In diesem Fall bleibt es dem Gesetzgeber vorbehalten, den Spielraum gesetzgeberisch auszufüllen. Dies führt im Einzelnen zu folgendem Ergebnis: