OFD Nürnberg - Verfügung vom 23.01.2004
S 2137 - 98/St 31

OFD Nürnberg - Verfügung vom 23.01.2004 (S 2137 - 98/St 31) - DRsp Nr. 2008/87429

OFD Nürnberg, Verfügung vom 23.01.2004 - Aktenzeichen S 2137 - 98/St 31

DRsp Nr. 2008/87429

§ 6 EStG; Ertragsteuerliche Behandlung von Baukostenzuschüssen bei Energieversorgungsunternehmen

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur ertragsteuerlichen Behandlung von Baukostenzuschüssen an Energieversorgungsunternehmen, die nach dem In-Kraft-Treten des Energiewirtschaftsgesetzes - EnWG - vom 24. April 1998 (BGBl 1998 I S. 730), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Umstellung von Gesetzen und Verordnungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf Euro (Neuntes Euro-Einführungsgesetz) vom 10. November 2001 (BGBl 2001 I S. 2992) vereinbart worden sind, Folgendes:

Es bestehen keine Bedenken, die Regelung erst auf Baukostenzuschüsse anzuwenden, die in Wirtschaftsjahren vereinbart werden, die nach dem 31. Dezember 2002 beginnen.

Die Regelung ist für von Windkraftanlagenbetreibern gezahlte Baukostenzuschüsse bei Energieversorgungsunternehmen entsprechend anzuwenden.

Dieses Schreiben entspricht dem BMF-Schreiben vom 27.05.2003, IV A 6 - S 2137 - 25/03, das im BStBl 2003 I S. 361 veröffentlicht ist.

Anmerkung der OFD’en: