OFD Nürnberg - Verfügung vom 25.11.2004
S 7280 - 179/St 43

OFD Nürnberg - Verfügung vom 25.11.2004 (S 7280 - 179/St 43) - DRsp Nr. 2008/88935

OFD Nürnberg, Verfügung vom 25.11.2004 - Aktenzeichen S 7280 - 179/St 43

DRsp Nr. 2008/88935

Rechnungserteilung im Interbanken-Zahlungsverkehr; ; Angabe der Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers, einer fortlaufenden Nummer sowie eines Hinweises auf die Steuerbefreiung in einer Rechnung § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, 4 und 8 Umsatzsteuergesetz (UStG)

Im Zahlungsverkehr zwischen Kreditinstituten (Interbanken-Zahlungsverkehr) werden unterschiedliche Datensatzformate verwendet, nämlich im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr das SWIFT-Format und im nationalen Zahlungsverkehr im Wesentlichen das DTAUS-Format. Aufgrund der verwendeten Datenformate ist es nicht möglich, in der Rechnung die Steuernummer bzw. die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers, eine fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer) sowie einen Hinweis auf die Steuerbefreiung anzugeben.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gilt Folgendes:

1. Angabe der Steuernummer oder der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers