Seit Ende 2012 nimmt die Zahl der Fälle zu, in denen in Deutschland wohnhafte Steuerpflichtige bei ihren Wohnsitzfinanzämtern eine Ansässigkeitsbescheinigung zur Vorlage bei der griechischen Steuerverwaltung beantragen. Bei diesen Steuerpflichtigen handelt es sich nicht nur um griechische Staatsangehörige, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben, sondern vermehrt auch um deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und in Griechenland ein Ferienhaus besitzen. Zur Bearbeitung der Anträge auf Erteilung einer Ansässigkeitsbescheinigung gebe ich folgende Hinweise:
Durch im Jahr 2012 eingetretene Änderungen des griechischen Rechts wurde u. a. eine Nachweispflicht über den Aufenthalt im Ausland ansässiger Personen in Griechenland eingeführt. Diese Nachweispflicht dient der griechischen Finanzverwaltung zur Überprüfung der unbeschränkten Steuerpflicht natürlicher Personen mit Auslandsbezug.
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