OFD Rostock - Verfügung vom 02.04.1996
G 1400

OFD Rostock - Verfügung vom 02.04.1996 (G 1400) - DRsp Nr. 2008/85948

OFD Rostock, Verfügung vom 02.04.1996 - Aktenzeichen G 1400

DRsp Nr. 2008/85948

§ 2 GewStG Behandlung von Fischereibetrieben

Die OFD bittet, hinsichtlich der gewstl. Behandlung von Fischereibetrieben - wobei zwischen der Binnenfischerei und der Hochsee- und Küstenfischerei grundsätzlich zu unterscheiden ist - folgendes zu beachten:

Die Binnenfischerei (Fischerei auf Binnengewässern einschließlich der Teichwirtschaft) stellt eine landwirtschaftliche Betätigung dar und unterliegt als solche nicht der GewSt. Wird sie jedoch in der Rechtsform einer KapGes oder einer Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft betrieben, ist sie als Gewerbebetrieb kraft Rechtsform gewerbesteuerpflichtig (§ 2 Abs. 2 GewStG).