OFD Rostock - Verfügung vom 13.01.1998
S 7100 A

OFD Rostock - Verfügung vom 13.01.1998 (S 7100 A) - DRsp Nr. 2008/86847

OFD Rostock, Verfügung vom 13.01.1998 - Aktenzeichen S 7100 A

DRsp Nr. 2008/86847

§ 1 UStG Durchführung der Überwachung der Entscheidung des Unternehmers bezüglich der Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Unternehmensvermögen

Nach dem Urt. des Europäischen Gerichtshofs v. 4. 10. 1995 - Rs. C - 219/92 - (BStBl 1996 II S. 392) hat der Unternehmer ein Wahlrecht, ob er einheitliche Gegenstände, die sowohl unternehmerisch als auch nichtunternehmerisch verwendet werden, ganz oder teilweise seinem Unternehmen zuordnet.

Will der Unternehmer von der Möglichkeit der Zuordnung von nichtunternehmerisch verwendeten Teilen eines WG zum nichtunternehmerischen Bereich Gebrauch machen, muß er dies dem FA spätestens bis zur Abgabe der USt-Erklärung des Jahres schriftlich mitteilen, in welchem das WG erstmals verwendet wird (vgl. BMF-Schreiben v. 27. 6. 1996 S 7100, BStBl I S. 702 - Vfg. S 7100 A - St 331 v. 16. 7. 1996). Andernfalls ist davon auszugehen, daß der Unternehmer das WG insgesamt seinem unternehmerischen Bereich zugeordnet hat.

Die Zuordnungsentscheidung wirkt sich nicht nur auf den Umfang des Vorsteuerabzugs im Kj der Erstverwendung aus, sondern - im Hinblick auf den Umfang der Eigenverbrauchsbesteuerung und der Umsatzbesteuerung im Veräußerungsfalle - auch auf nachfolgende Besteuerungszeiträume.