OFD Rostock - Verfügung vom 17.02.2004
S 2134

OFD Rostock - Verfügung vom 17.02.2004 (S 2134) - DRsp Nr. 2008/87495

OFD Rostock, Verfügung vom 17.02.2004 - Aktenzeichen S 2134

DRsp Nr. 2008/87495

§ 4 EStG; Gewillkürtes Betriebsvermögens bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG - BFH-Urteil IV R 13/03 vom 2.10.2003 - Offenhalten von Verfahren

Mit obigem Urteil hat der BFH entschieden, dass die Bildung gewillkürten Betriebsvermögens entgegen R 13 Abs. 16 EStR 2003 auch bei einer Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) möglich ist. Die Zuordnung eines gemischt genutzten Wirtschaftsguts zum gewillkürten Betriebsvermögen scheide aber aus, wenn das Wirtschaftsgut nur in geringfügigem Umfang, d.h. zu weniger als 10 v.H., betrieblich genutzt wird. Der Nachweis der Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen sei in unmissverständlicher Weise durch entsprechende zeitnah erstellte Aufzeichnungen auszuweisen.