Die Bewertungs- und Erbschaftsteuer-Referatsleiter des Bundes und der Länder haben ein länderübergreifendes Kontrollmitteilungsverfahren beschlossen, wonach die Bewertungsstellen eine Kontrollmitteilung an das für den Erblasser zuständige Erbschaftsteuerfinanzamt zu übersenden haben, wenn sie im Rahmen einer Zurechnungsfortschreibung erkennen, dass der Eigentumsänderung eine Erbfolge zugrunde liegt, der bisherige Eigentümer in einem anderen Bundesland wohnte und die Anforderung eines Grundbesitzwertes bislang noch nicht erfolgte.
In der Anlage veröffentlicht die OFD das für ein solches Verfahren entworfene bundeseinheitliche Vordruckmuster, um die Finanzämter anzuweisen, in den genannten Fällen Kontrollmitteilungen unter Verwendung des Vordrucks an die zuständigen Erbschaftsteuerfinanzämter zu übersenden.
Das Kontrollmitteilungsverfahren ist zunächst auf 2 Jahre befristet und soll dann auf seine Zweckmäßigkeit hin erneut überprüft werden.
Finanzamt Montabaur-Diez - Bewertungsstelle - Parkstr. 16 65582 Diez | Bearbeiter: Tel.Nr.: | Koblenz, 01.03.2004 Herr Mustermann (06432) 1234-5678 |
An das | bzw. | An | □ | die Oberfinanzdirektion |
Finanzamt Koblenz | □ | das Finanzministerium |
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