OFD Stuttgart - Verfügung vom 07.09.2004
S 3700 A - 13 - St 43

OFD Stuttgart - Verfügung vom 07.09.2004 (S 3700 A - 13 - St 43) - DRsp Nr. 2008/88303

OFD Stuttgart, Verfügung vom 07.09.2004 - Aktenzeichen S 3700 A - 13 - St 43

DRsp Nr. 2008/88303

Kontrollmitteilungen der Bewertungsstellen an die Erbschaftsteuerstellen bei Übergang von Grundbesitz durch Erbfolge (länderübergreifende Zusammenarbeit)

Die Bewertungs- und Erbschaftsteuer-Referatsleiter des Bundes und der Länder haben ein länderübergreifendes Kontrollmitteilungsverfahren beschlossen, wonach die Bewertungsstellen eine Kontrollmitteilung an das für den Erblasser zuständige Erbschaftsteuerfinanzamt zu übersenden haben, wenn sie im Rahmen einer Zurechnungsfortschreibung erkennen, dass der Eigentumsänderung eine Erbfolge zugrunde liegt, der bisherige Eigentümer in einem anderen Bundesland wohnte und die Anforderung eines Grundbesitzwertes bislang noch nicht erfolgte.

In der Anlage veröffentlicht die OFD das für ein solches Verfahren entworfene bundeseinheitliche Vordruckmuster, um die Finanzämter anzuweisen, in den genannten Fällen Kontrollmitteilungen unter Verwendung des Vordrucks an die zuständigen Erbschaftsteuerfinanzämter zu übersenden.

Das Kontrollmitteilungsverfahren ist zunächst auf 2 Jahre befristet und soll dann auf seine Zweckmäßigkeit hin erneut überprüft werden.

Finanzamt Montabaur-Diez - Bewertungsstelle - Parkstr. 16 65582 Diez Bearbeiter: Tel.Nr.: Koblenz, 01.03.2004 Herr Mustermann (06432) 1234-5678
An das bzw. An die Oberfinanzdirektion
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