Auf Grund der 8. und 13. Richtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, den in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Unternehmern die Vorsteuern in einem besonderen Verfahren zu erstatten und hierfür eine zentrale Erstattungsbehörde zu bestimmen. Neben den EU-Mitgliedstaaten haben auch Bulgarien, Mazedonien, Norwegen und die Schweiz ein entsprechendes Verfahren eingeführt.
Die Anschrift der zentralen Erstattungsbehörden und die Telefon- und Telefaxverbindung sind aus der folgenden Aufstellung ersichtlich. Die jeweils aktuelle Anschrift kann auch beim Bundesamt für Finanzen im Internet unter http://www.bff-online.de abgerufen werden. Bei den genannten Behörden können auch nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer Anträge stellen.
Belgien | ||
Bureau Central de T.V.A. pour assujettis étrangers Departement Remboursements Tour Sablon-25éme étage Rue J. Stevens, 7 B - 1000 Brüssel | Telefon: Fax: | 0032 2 552 59, 82 und 77 0032 2 552 55 42 |
Dänemark | ||
Told- og Skatteregion Sonderborg Hilmar Finsens Gade 18 DK - 6400 Sonderborg | Telefon: Fax: | +45-74 12 73 00 +45 74 42 28 09 |
Deutschland | ||
Bundesamt für Finanzen Friedhofstraße 1 D - 53221 Bonn | Telefon: Fax: | +49-228.406 0 +49-228.406 42 78 |
Estland | ||
Tallinna Juriidiliste Isikute Maksuamet Endla 8 |
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