OFD Stuttgart - Verfügung vom 25.08.2004
S 7100

OFD Stuttgart - Verfügung vom 25.08.2004 (S 7100) - DRsp Nr. 2008/88150

OFD Stuttgart, Verfügung vom 25.08.2004 - Aktenzeichen S 7100

DRsp Nr. 2008/88150

Umsatzsteuerliche Behandlung des Vertriebs von Lotterielosen der ARD-Fernsehlotterie in Kartenform

1. Allgemeines

Neben Losen in Form von personalisierten Überweisungsträgern, die bei Post, Banken und Sparkassen erhältlich sind, vertreibt die Deutsche Fernsehlotterie GmbH (DFL) sog. „Eurojahreslose” für die ARD-Fernsehlotterie auch in Kartenform über die Deutsche Telekom CardService GmbH (DTCS), die diese nach den Vorgaben der DFL fertigt und an einzelne Verkaufsstellen (z.B. Lebensmitteleinzelhandel, Tankstellen, Schreibwarengeschäfte) weiterverkauft.

Die Karten im Wert von derzeit 45 € enthalten u.a. ein Feld mit der Losnummer, das von dem Lotterieteilnehmer freigerubbelt wird, sowie einen EAN-Code mit einer Kartennummer. Die Aktivierung der Losnummer erfolgt durch den Lotterieteilnehmer telefonisch über ein Call-Center der DTCS unter Angabe der Kartennummer. Die DTCS leitet die Losnummer daraufhin an die DFL weiter, die diese für die nächstmögliche Ziehung freischaltet.

2. Leistungsbeziehungen zwischen DTCS und den Verkaufsstellen