Die Steuerbarkeit von Telekommunikationsleistungen richtet sich zum einen danach, ob der leistende Unternehmer im Inland, im übrigen Gemeinschaftsgebiet oder im Drittlandsgebiet seinen Sitz hat und zum anderen danach, ob der Leistungsempfänger Unternehmer oder Nichtunternehmer ist und wo er ansässig ist (Inland, übriges Gemeinschaftsgebiet, Drittlandsgebiet). Von wo aus telefoniert wird, ist nur erheblich, wenn der leistende Unternehmer sein Unternehmen von einem im Drittlandsgebiet liegenden Ort aus betreibt.
1. | Leistender ist inländischer Unternehmer | ||
1.1 | Leistungsempfänger ist Unternehmer | ||
1.1.1 | im Inland | steuerbar nach § 3a Abs. 3 Satz 1 UStG i.V.m. Abs. 4 Nr. 12 UStG | |
1.1.2 | im Ausland | nicht steuerbar nach § 3a Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 4 Nr. 12 UStG | |
1.2 | Leistungsempfänger ist Nichtunternehmer | ||
1.2.1 | im Gemeinschaftsgebiet | steuerbar nach § 3a Abs. 1 UStG | |
1.2.2 | im Drittlandsgebiet | nicht steuerbar nach § 3a Abs. 3 Satz 3 i.V.m. Abs. 4 Nr. 12 UStG | |
2. | Leistender ist Unternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet | ||
2.1 | Leistungsempfänger ist Unternehmer | ||
2.1.1 | im Inland | steuerbar (wie 1.1.1); Leistungsempfänger wird Steuerschuldner (§ 13b UStG) | |
2.1.2 | im Ausland | nicht steuerbar (wie 1.1.2) | |
2.2 | Leistungsempfänger ist Nichtunternehmer | ||
2.2.1 | im In- und Ausland | nicht steuerbar (§ 3a Abs. 1 UStG) | |
3. |
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|