OLG Braunschweig - Beschluß vom 08.03.1996 (Ss (B) 100/95) - DRsp Nr. 1996/30546
OLG Braunschweig, Beschluß vom 08.03.1996 - Aktenzeichen Ss (B) 100/95
DRsp Nr. 1996/30546
Hat ein Steuerberater bei der Aufstellung des Jahresabschlusses Betriebseinnahmen nicht erfaßt und weitere Beträge zu Unrecht als Betriebsausgaben geltend gemacht, so kann er dennoch nicht wegen Steuerhinterziehung oder leichtfertiger Steuerverkürzung (§ 378AO) belangt werden, wenn er nicht selbst die Steuererklärung unterschreibt und damit Erklärungen gegenüber dem Finanzamt abgibt.