OLG Braunschweig - Beschluß vom 08.03.1996
Ss (B) 100/95
Normen:
AO § 378 ;
Fundstellen:
DStR 1997, 515
NJW 1997, 3254
wistra 1996, 319

OLG Braunschweig - Beschluß vom 08.03.1996 (Ss (B) 100/95) - DRsp Nr. 1996/30546

OLG Braunschweig, Beschluß vom 08.03.1996 - Aktenzeichen Ss (B) 100/95

DRsp Nr. 1996/30546

Hat ein Steuerberater bei der Aufstellung des Jahresabschlusses Betriebseinnahmen nicht erfaßt und weitere Beträge zu Unrecht als Betriebsausgaben geltend gemacht, so kann er dennoch nicht wegen Steuerhinterziehung oder leichtfertiger Steuerverkürzung (§ 378 AO) belangt werden, wenn er nicht selbst die Steuererklärung unterschreibt und damit Erklärungen gegenüber dem Finanzamt abgibt.

Normenkette:

AO § 378 ;

Gründe:

I.