OLG Celle - Beschluß vom 17.06.1991
StO 2/90
Normen:
StBerG §§ 73, 74, 115 Abs. 2 ;
Fundstellen:
wistra 1992, 34

OLG Celle - Beschluß vom 17.06.1991 (StO 2/90) - DRsp Nr. 1994/8368

OLG Celle, Beschluß vom 17.06.1991 - Aktenzeichen StO 2/90

DRsp Nr. 1994/8368

»1. Das Recht, gerichtliche Entscheidungen nach § 115 Abs. 2 StBerG zu beantragen, steht nur dem Vorstand der Berufskammer zu, der der Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte angehört. 2. Eine berufliche Niederlassung ist nur dann begründet, wenn zur steuerberatenden Tätigkeit geeignete Räumlichkeiten bereitstehen und dieses von Ratsuchenden auf normalem Wege zur Kenntnis genommen werden kann.«

Normenkette:

StBerG §§ 73, 74, 115 Abs. 2 ;
Fundstellen
wistra 1992, 34