OLG Köln - Urteil vom 18.06.1993
20 U 14/93
Normen:
BGB §§ 138, 249, 278 ; EStG § 7 Abs. 5, §§ 9, 10e ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 1993, 303

OLG Köln - Urteil vom 18.06.1993 (20 U 14/93) - DRsp Nr. 1996/8880

OLG Köln, Urteil vom 18.06.1993 - Aktenzeichen 20 U 14/93

DRsp Nr. 1996/8880

»1. Der gegenüber einer normalen Eigentumswohnung deutlich erhöhte Preis einer vom Erwerber anteilig zu nutzenden Ferienwohnung läßt für sich genommen das Kaufgeschäft noch nicht sittenwidrig werden. 2. Wird für den Erwerb eines Anteils an einer Ferienwohnung mit steuerlichen Vorteilen geworben, dann müssen die Voraussetzungen der Steuervorteile so eingehend dargestellt werden, daß es zu keinen Fehlvorstellungen der Erwerber kommen kann.«

Normenkette:

BGB §§ 138, 249, 278 ; EStG § 7 Abs. 5, §§ 9, 10e ;
Fundstellen
OLGReport-Köln 1993, 303