OLG Stuttgart - Beschluß vom 26.10.1992 (4 VAs 5/92) - DRsp Nr. 1994/13382
OLG Stuttgart, Beschluß vom 26.10.1992 - Aktenzeichen 4 VAs 5/92
DRsp Nr. 1994/13382
1. Das Finanzamt ist - funktionell - Justizbehörde, wenn es auf dem Gebiet der Strafrechtspflege tätig wird.2. Ein Verzeichnis über die in Verwahrung genommenen Gegenstände ist dem von der Durchsuchung Betroffenen möglichst sofort zu übergeben. Das bedeutet, daß es grundsätzlich an Ort und Stelle anzufertigen ist.