FG Baden-Württemberg vom 18.04.1996
10 K 68/94
Fundstellen:
EFG 1998, 148

Organschaft zwischen Ein-Mann-GmbH und Grundstücks-GbR

FG Baden-Württemberg, vom 18.04.1996 - Aktenzeichen 10 K 68/94

DRsp Nr. 2001/2670

Organschaft zwischen Ein-Mann-GmbH und Grundstücks-GbR

Eine Ein-Mann-Betriebs-GmbH, die den für ihre Produktion erforderlichen Grundbesitz von einer GbR (Besitz-Gesellschaft) gepachtet hat, ist finanziell nicht in die Besitz-Gesellschaft eingegliedert, selbst wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer der Betriebs-GmbH zu 95 % an der GbR beteiligt ist.

Für die Praxis:

Eine finanzielle Eingliederung der Kapitalgesellschaft in das Besitz-Unternehmen setzt nach Meinung des FG voraus, daß zumindest ein Teil der Anteile an der Kapitalgesellschaft der Personengesellschaft selbst gehört, sich also in ihrem Gesamtvermögen befindet. Das Urteil ist nachträglich veröffentlicht worden, weil der BFH die Revision mit Beschluß vom 12.9.1997 - XI B 202/96 (n.v.) zugelassen hat.

Fundstellen
EFG 1998, 148